Dank der Aktion „Jetzt an Kinder und Familien denken“ habe ich in den letzten Tagen knapp 200 Nachrichten von Familien aus dem Kreis Euskirchen bekommen. Beim Verteilen der Familienbeutel durfte ich einige Familien persönlich an der Haustür kennen lernen. Mein Eindruck: Alle geben sich große Mühe, bestmöglich für ihre Kinder da zu sein. Und bei einigen ist es auch schwer, den Alltag zu gestalten. Andere wiederum haben finanzielle Sorgen aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit. Alleinerziehende sind oft besonders belastet.

Insofern freue ich mich, dass die Bundesregierung in ihrem Konjunkturpaket Familien besonders berücksichtigt. Ich habe einige Nachfragen zum Kinderbonus bekommen und möchte deshalb nochmal ein paar Informationen zusammenstellen.

  • Pro Kind erhalten Familien einen Bonus von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt (evtl. schon im Juli) mit dem Kindergeld.
  • Eine Anrechnung auf Sozialleistungen gibt es nicht. Damit kommt der volle Betrag Familien zu Gute, die Wohngeldzuschüsse oder Sozialhilfe erhalten.
  • Der Bonus muss, anders als an manchen Stellen dargestellt, nicht versteuert werden. Er wird jedoch bei der Steuererklärung auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
  • Was bedeutet das mit dem Kinderfreibetrag? Zunächst mal für die Auszahlung nichts. Das erfolgt völlig unbürokratisch. Bei der nachgelagerten Verrechnung werden dann Kindergeld und Kinderbonus mit dem Steuerfreibetrag verglichen. Wer ein Kind hat und weniger als 65.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, für den wirkt der volle Kinderbonus. Darüber sinkt der Vorteil nach und nach, ab zu versteuernden Einkommen von etwa 82.000 Euro hat der Kinderbonus gar keinen Effekt mehr, weil der Vorteil aus dem Steuerfreibetrag größer ist als die Summe aus Kindergeld und Kinderbonus. Bei mehr als einem Kind erhöhen sich die Grenzen entsprechend.

Insofern kann man sagen: Das ist sozial ausgewogen und kommt vor allem den Familien zu Gute, die es am dringendsten brauchen.

Weitere Infos finden Sie zum Beispiel in der Wirtschaftswoche.