Zu Beginn dieses Kindergartenjahres habe ich mir beim Blick auf die KiTa-Gebühren bei uns vor Ort eine Frage gestellt: „Berlin kann es, Rheinland-Pfalz kann es, sogar Düren kann es. Warum also nicht auch der Kreis Euskirchen?“ Schließlich sind Kindertagesstätten Bildungseinrichtungen und an dieser Stelle könnten Familien effektiv entlastet werden. In den vergangenen Wochen hat der Jugendhilfeausschuss eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich intensiv mit der Beitragstabelle im Kreis auseinandersetzt. In einigen Kommunen gab es Beschlüsse zum Thema KiTa-Gebühren – der Gemeinderat in Weilerswist hat sich quer durch alle Fraktionen klar für kostenlose KiTas ausgesprochen. Und vor allem haben in den letzten Wochen viele Eltern über das Thema gesprochen und sich zum Beispiel an einer landesweiten Petition zur Abschaffung der Beiträge beteiligt.

Ich frage also nochmal: Warum sollten kostenlose KiTas im Kreis Euskirchen nicht realisierbar sein? Leider steht in der politischen Diskussion oftmals im Vordergrund, was alles nicht geht bzw. warum es nicht geht. So auch in diesem Fall. Ich finde, es wird Zeit mit einigen „Argumenten“ gegen kostenlose KiTas aufzuräumen. Hier ein paar Klassiker…

 

Das „Verursacher-Prinzip“ oder: wer den Vorteil hat, soll auch zahlen.

Das würde bedeuten, Kinderbetreuung wäre eine klassische Dienstleistung, für die Eltern genauso bezahlen müssten wie für den Friseur oder die Kleider-Reinigung. Über frühkindliche Bildung brauchen wir dann nicht weiter zu sprechen. In diesem Muster ist der Kindergarten eine „Verwahranstalt“, für die eben ein „Verwahrentgelt“ zu entrichten ist. Das wird der Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern keineswegs gerecht.

Schon heute ist das „Verursacher-Prinzip“ bei der Frage der KiTa-Beiträge eine Illusion. Der weit überwiegende Teil wird aus öffentlichen Mitteln (Land und Kreis) finanziert, aber dazu später mehr.

Aber bleiben wir einmal bei dieser Logik: Wer so denkt, der müsste konsequenterweise auch für Schulgeld, Studiengebühren oder PKW-Maut sein. Generell stellt sich dann die Frage, was ich alles über meine Steuern mitfinanziere, ohne einen persönlichen Vorteil davon zu haben. Und hier wird es auch volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch interessant. Wer profitiert denn davon, dass Kinder schon früh gefördert werden und soziale Kontakte aufbauen? Wer profitiert davon, dass Eltern nach einer vertretbar langen Elternzeit (oh ja, ein anderes großes Fass, das ich hier nicht aufmachen möchte…) wieder arbeiten gehen? Richtig, wir alle profitieren davon. Nicht nur die Kinder und ihre Eltern, sondern die Gemeinschaft. Erwerbstätige Eltern zahlen Steuern, früh geförderte Kinder werden später ihren Weg gehen und unsere Renten sichern – übrigens auch die Renten der Menschen, die keine eigenen Kinder haben. Und deshalb nochmal kurz und knapp: Frühkindliche Bildung ist im Interesse der Solidargemeinschaft. KiTas müssen deshalb auch von dieser finanziert werden.

 

„Dafür ist kein Geld da.“ oder: „Dann müssen die Kommunen die Grundsteuer B erhöhen.“

Beide Behauptungen sind häufig „Totschlagargumente“ in der Diskussion über KiTa-Beiträge. Und sie hängen miteinander zusammen. Deshalb hole ich zunächst einmal etwas weiter aus und erkläre, wie die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen grob aufgebaut ist.

Die rechtliche Grundlage ist in NRW seit 2008 das Kinderbildungsgesetz (KIBIZ). Hier werden Vorgaben zu Betreuungszeiten, zum pädagogischen Auftrag der KiTas, zu Betreuungsschlüssel und zur Qualifikation des Personals gemacht (mehr Infos hier!). Auch die verschiedenen Säulen der Finanzierung spielen eine Rolle. Vereinfacht funktioniert das Konzept folgendermaßen: Je nach Anzahl und Alter der Kinder in einer KiTa-Gruppe gibt es sogenannte Kindpauschalen. Diese werden als Betriebskostenzuschüsse an den KiTa-Träger (zum Beispiel DRK, AWO, kath. Kirche, Stadt/Gemeinde xy usw.) ausgezahlt. Die Zuschüsse setzen sich zusammen aus einem Landeszuschuss, aus dem Anteil des Kreises Euskirchen und aus den Elternbeiträgen. Damit werden ca. 90 % der Kosten gedeckt und den Rest finanziert der KiTa-Träger. Jetzt mal ein paar Zahlen…Für das Haushaltsjahr 2019 werden insgesamt 56,5 Mio. € Betriebskostenzuweisungen angenommen – es gibt 30,5 Mio. € vom Land NRW, der Kreis Euskirchen als Jugendhilfeträger zahlt 21,7 Mio. € und die Elternbeiträge machen 5 Mio. € aus (Die Mathematiker haben sicher bemerkt, dass die Addition der drei Summen mehr als 56,5 Mio € ausmacht, das liegt an der Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten, die abgezogen werden muss…).

Was sagt uns das? Wir stellen fest, dass die Eltern schon heute einen eher geringen Anteil an den Gesamtkosten mit ihren Beiträgen zahlen (weniger als 10%). Jeder Euro, der weniger von den Eltern gezahlt wird, erhöht automatisch den Anteil des Kreises. Und hier sind wir beim Zusammenhang mit der Grundsteuer B. Der Kreis Euskirchen finanziert sich hauptsächlich über die Kreisumlage, die die Städte und Gemeinden zahlen müssen. In der Theorie ist es durchaus richtig, dass Mehrausgaben beim Kreis zu einer höheren Umlage, damit zu Mehrkosten der Kommunen und im schlimmsten Fall zu einem Anstieg der Grundsteuer B führen können. Die Betonnung liegt auf „können“.

Letztlich geht es bei einer völligen Abschaffung der Elternbeiträge also um 5 Mio. €, die dann vom Kreis bzw. von den Städten und Gemeinden getragen werden müssten. Das ist keine Kleinigkeit. Es macht aber durchaus Sinn diese Summe einmal ins Verhältnis zu anderen Kenngrößen zu setzen.

  • Bei ca. 190.000 Einwohnern im Kreis sind das 26 € pro Kopf.
  • Die Kreisumlage wird nach ersten Berechnungen im Jahr 2019 bei insgesamt 147 Mio. € liegen. Sollte der Kreistag zum Kindergartenjahr 19/20 die Elternbeiträge abschaffen, würde die Kreisumlage für das Jahr 2019 auf 149 Mio. € steigen – das macht prozentual 1,3 % aus.
  • Den meisten Bürgerinnen und Bürgern sind die Ausgaben im Kreishaushalt und die Höhe der Umlage völlig unbekannt. Das ist verständlich. In diesem Jahr lag die Umlage bei 142,6 Mio. €, kommendes Jahr sollen die Kommunen 4,4 Mio. € mehr zahlen. Prozentual gesehen sinkt die Umlage allerdings sogar leicht, da das Steueraufkommen der Städte und Gemeinden gestiegen ist. Es bleibt permanenter politischer Auftrag im Kreistag und in allen Kommunen, nach Einsparpotenzialen zu suchen. Aufgrund des großen Anteils vorgegebener Pflichtaufgaben ist das nie leicht. 5 Millionen € für kostenlose KiTas – das wäre mal eine Ausgabe, für die es sich lohnt auf allen Ebenen Einsparbemühungen zu forcieren.
  • Entscheidend für die Anteile der Städte und Gemeinden an der Kreisumlage sind die sogenannten Umlagegrundlagen (Steuerkraft plus Schlüsselzuweisungen des Landes pro Kommune). Daran erkennt man auch die wirtschaftliche Entwicklung der Kommunen. Im Jahr 2018 lag die Gesamtsumme aller Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen bei 252 Mio. €, 2019 steigt sie auf voraussichtlich insgesamt 266,4 Mio. €. Das heißt, den Kommunen steht deutlich mehr Geld zur Verfügung. Prozentual sinkt damit auch die Belastung durch die Kreisumlage.
  • Machen wir mal eine Beispielrechnung für die Gemeinde Blankenheim. Blankenheim zahlt 4,7% an der Kreisumlage. Für das Jahr 2019 fallen nach den ersten Modellrechnungen damit gut 6,6 Mio. € an Kreisumlage an. Würden die Elternbeiträge zum nächsten KiTa-Jahr abgeschafft, kämen 94.000 € hinzu (aufs komplette KiTa-Jahr sind es langfristig 235.000 € per anno).

Die Abschaffung der Elternbeiträge wird weder den Kreis noch eine der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in den Ruin treiben. Im Gegenteil: Durch den Wegfall des Verwaltungsaufwands auf sämtlichen Ebenen finanziert sich sogar ein beträchtlicher Teil von ganz alleine. Darüber hinaus gibt es natürlich Einsparpotenziale an vielen Stellen. Wenn Bürgermeister nun für den Fall einer Abschaffung der KiTa-Gebühren mit einer Erhöhung der Grundsteuer B drohen, dann ist dies Angstmacherei. Eine solche Kausalkette gibt es nicht.

Am Ende ist es keine Frage von fehlendem Geld. Es ist eine Frage von Prioritäten. Kinder und ihre Familien sollten diese Priorität bei uns im Kreis Euskirchen haben. Die Kosten sind im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen und -ausgaben der kommunalen Familie überschaubar. Zudem fällt Verwaltungsaufwand weg und langfristig sorgt eine gesteigerte Attraktivität unserer Region (vor allem in der Gruppe der jungen Familien) für zusätzliche Schlüsselzuweisungen und Steuereinnahmen.

 

„Lieber in Qualität investieren.“ oder: „Dann verdienen die Erzieherinnen ja noch weniger.“

Gerne wird versucht Qualität und Beitragsfreiheit gegeneinander auszuspielen. Denn eins ist klar: Eltern haben natürlich ein Interesse daran, dass KiTas flexible Öffnungszeiten und einen pädagogisch hochwertigen Standard haben. Das schließt aber nicht aus, dass dieses Angebot nicht auch kostenlos sein könnte.

Ich habe oben versucht, die Struktur mit den Kindpauschalen zu erläutern. Es gibt sozusagen festgelegte Zuschüsse für jede KiTa bzw. jede KiTa-Gruppe. Diese hängen von Anzahl, Alter und Zusammensetzung der Kinder ab. Zusätzlich gibt es für besondere Schwerpunkt-KiTas weitere Gelder für Sprachförderung oder Inklusion. Und selbstverständlich gab es auch in den letzten Jahren mehrere Millionen an Fördergeldern für den Ausbau von Plätzen für unterdreijährige Kinder. Sollten jetzt die Elternbeiträge wegfallen, so ändert sich der Zuschuss für den KiTa-Träger nicht. Er muss halt nur zu einem höheren Anteil von Land (die Landesregierung sperrt sich dagegen leider derzeit) oder Kreis (das ist meine aktuelle politische Forderung) finanziert werden. Genauso wäre es übrigens, wenn wir über eine Erhöhung von Elternbeiträgen diskutieren würden – das Geld käme nicht on-top in den KiTas an, sondern würde zu weniger Ausgaben im Kreishaushalt führen.

Wer die Qualität in den KiTas steigern möchte, der muss das System der Kindpauschalen verändern oder mehr Geld ins System geben. Die Landesregierung beschäftigt sich mit einer Überarbeitung des Kinderbildungsgesetztes – ich bin gespannt, was hier bei raus kommen wird. Und Bundesfamilienministerin Giffey will den Ländern bei der Weiterentwicklung der Qualität mit dem Gute-KiTa-Gesetz helfen. In Zeiten, in denen immer mehr Kinder unter 3 Jahren (zum Teil sogar unter 2 Jahren) und Kinder mit einer anderen Muttersprache in Einrichtungen betreut werden, ist es wichtig, die Qualität beständig weiterzuentwickeln. Ich wünsche mir weitere politische Anstrengungen in diesem Bereich, um die engagierte Arbeit in den KiTas besser zu unterstützen. Das hängt aber eben alles nicht von Elternbeiträgen ab – oder hat jemand schon einmal von eklatanten Qualitätsmängeln in Rheinland-Pfalz, Berlin, Düren oder Düsseldorf gehört?

Für mich hängt mit dem Begriff Qualität übrigens auch die Frage nach der Bezahlung und Anerkennung von Erzieherinnen zusammen. Auf die männliche Form verzichte ich an dieser Stelle bewusst, weil es eben über 90% Frauen sind. Es ist beschämend, wie wenig unserer Gesellschaft diese wichtige Arbeit wert ist. Eine bessere Entlohnung wird aber nicht über Elternbeiträge erreicht, sondern es braucht ein politisches und gesellschaftliches Umdenken über den Stellenwert von sozialen Berufen. Die These ist vielleicht gewagt, aber ich könnte mir vorstellen, dass kostenlose KiTas auf diesem Weg eher nützen als schaden. Denn werden KiTas als Stätten frühkindlicher Förderung genauso wie Schulen im öffentlich-finanzierten Bildungssystem verortet, so wertet dies auch den Beruf der Erzieherin auf.

Wer für mehr Qualität in KiTas und bessere Bezahlungen von Erzieherinnen ist, kann also gleichzeitig ohne Probleme für kostenlose KiTas kämpfen.

 

„Das ist doch nur ein Geschenk für reiche Eltern.“ oder: Ist es gerecht, wenn Kinder gut verdienender Eltern für lau in die KiTa gehen können?

Ja, es stimmt. Bei einer kompletten Beitragsbefreiung wären KiTas auch für die Kinder von Eltern mit 500.000 € Jahreseinkommen kostenlos. Ich kann verstehen, dass dies eine Gerechtigkeitsfrage aufwirft.

Steigen wir zunächst einmal in die konkreten Beiträge für den Kreis Euskirchen ein. Es gibt eine Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren (hier sind die Beiträge aufgrund der intensiveren Betreuung höher) und eine Tabelle für Kinder ab 2 Jahren. Es gibt aber auch Jugendämter, die eine solche Einteilung anders oder überhaupt nicht vornehmen. Konzentrieren wir uns zur Vereinfachung der Sache auf die zweite Tabelle für Kinder ab 2 Jahren des Kreises Euskirchen. Hier fallen verschiedene Aspekte auf:

  • Bei einer 45-Stunden-Betreuung pro Woche liegt der Höchstbeitrag bei 293 € pro Monat – diese Summe müssen sowohl eine Familie mit 62.001 € Jahreseinkommen als auch die genannte Familie mit 500.000 € Jahreseinkommen zahlen. Beide Familien können sich den Kindergartenbeitrag ohne Fragen leisten, es ist jedoch auch offensichtlich, für wen es eine am Ende des Monats spürbare Entlastung durch kostenlose KiTas geben wird.
  • Noch interessanter wird der Blick auf mittlere und untere Einkommensgruppen. Denn diese werden im Verhältnis zu ihrem Einkommen überproportional stark durch KiTa-Beiträge belastet. Das bestätigt auch eine aktuelle Studie der Bertelsmann-Stiftung. Im Kreis Euskirchen heißt das zum Beispiel, dass Familien zwischen 25.000 und 37.000 € Jahreseinkommen 95 € für einen KiTa-Platz (wieder bei einer 45-Stunden-Buchung) zahlen. Bis 50.000 € sind es dann schon 146 € und bis 62.000 € werden 223 € fällig. Das ist zum Teil eine ordentliche Belastung für die Familien. Nehmen wir etwa eine Familie mit 50.001 € Jahresverdienst, so gehen pro Monat schon mehr als 5 % für den KiTa-Beitrag drauf – Kosten für Mittagessen usw. sind da noch nicht mal eingerechnet.
  • Die Sprünge sorgen für Ungerechtigkeiten. Einer Familie mit 25.001 € Jahreseinkommen geht es nicht besser als einer mit 24.999 €, aber sie zahlt pro Monat bis zu 40 € mehr (bei Kindern über 2 Jahren) für den Kindergarten. Das ist unverhältnismäßig. Eltern, deren Einkommen im Bereich der Grenzen liegen müssen somit mitunter Beförderungen oder Tarifsteigerungen fürchten.
  • Der sogenannte „Nulleinstieg“ (Entfall der KiTa-Beiträge) bis 15.000 € Jahreseinkommen ist deutlich zu niedrig angesetzt. Es gibt zwar die Möglichkeit für Empfänger von staatlichen Transferleistungen (z.B. Wohngeld) auch bei einem Einkommen von mehr als 15.000 € eine Beitragsbefreiung zu beantragen, jedoch ist häufig die Scham zu groß.

Es ist müßig darüber zu diskutieren, ab wann eine Familie als arm oder reich gilt. Das hängt auch von individuellen Lebensverhältnissen ab, die durch das Einkommen überhaupt nicht abgebildet werden. Es fällt jedoch beim bisherigen System auf, dass die starren Einkommensgruppen zu Ungerechtigkeiten führen. Selbst der Versuch, bestimmte Lasten durch Sonderregelungen aufzufangen, kann neue Ungerechtigkeiten erzeugen. Eltern mit zwei Kindern im Kindergarten (alternativ auch bei einem Kind in der KiTa und einem Kind in der Offenen Ganztagsschule) müssen zum Beispiel nur für ein Kind zahlen und das völlig unabhängig von ihrem Einkommen („Geschwisterkindbefreiung“). Hiervon profitieren jedoch nur Eltern, deren Kinder relativ nah nacheinander geboren wurden.

Die aufmerksame Leserin oder der aufmerksame Leser wird nun vielleicht über eine „gerechtere“ Beitragstabelle nachdenken. Ich möchte auch nicht ausschließen, dass sich das bisherige System im Kreis Euskirchen optimieren lassen könnte. Doch auch weitere Einkommensgruppen oder die Heraufsetzung des „Nulleinstiegs“ würden wieder neue Fragen aufwerfen: Ab welchem Einkommen ist es gerechtfertigt, dass Eltern für die Betreuung ihrer Kinder zahlen? Wie klein müssen die Abstände zwischen den Einkommensgruppen werden, um die Übergänge „sanfter“ zu gestalten? Welcher Verwaltungsaufwand ist für eine genauere Erhebung der Beiträge vertretbar? Warum sollten Eltern mit hohem Einkommen fürs erste Kind Beiträge zahlen und dennoch bei einem zweiten Geschwisterkind die kostenlose Betreuung in Anspruch nehmen dürfen?

Ich meine, alle Kinder sollten uns gleich viel wert sein. Und zwar so viel, dass ihre frühkindliche Förderung in den Kindertagesstätten kostenlos wird. Punkt.

Und wenn wir nun über Umverteilung oder das Prinzip von starken und schwachen Schultern reden wollen, dann sollten wir das mit Blick auf unser Steuersystem tun und nicht bei der Frage der Kindergarten-Beiträge. Übrigens gibt es nämlich auch reiche Menschen in diesem Land, die keine Kinder haben und auch bei dieser Gruppe wäre es gerechtfertigt, dass sie einen Anteil der Kosten für frühkindliche Bildung tragen. Denn das wäre Ausdruck einer solidarischen Gesellschaft, die Kinder und Familien als Bereicherung versteht.

 

Es gibt genug gute Argumente für kostenlose KiTas und es gibt einiges, was man denjenigen, die die ein oder andere Ausrede bei der Frage vorschieben, entgegenhalten kann. Also lasst uns den Mut aufbringen, weiter für kostenlose KiTas im Kreis Euskirchen zu kämpfen. Da ist an manchen Stellen weiter Überzeugungsarbeit nötig, aber es loht sich. Und die Kinder haben es ohnehin verdient. 

Wer sich an Aktionen für kostenlose KiTas beteiligen möchte oder einfach nur Interesse an weiteren Informationen hat, kann gerne seine Kontaktdaten im Formular hinterlassen. Jede Form von Mithilfe ist willkommen.

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