Jetzt sind schnelle Hilfen für unsere kleinen Betriebe, Selbstständige und Freiberufler wichtig. Ab heute sind die Antragsformulare für die Soforthilfen von Bund und Land online. Hier eine Übersicht über die verschiedenen Töpfe und Zugangsvoraussetzungen- hoffen wir, dass die Unterstützung möglichst bald vor Ort ankommt.

ZUSCHÜSSE ZU BETRIEBSKOSTEN für Selbstständige und Kleinunternehmen:

  • 9.000 EUR für Selbstständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten;
  • 15.000 EUR für Kleinstunternehmen mit 6 bis 10 Beschäftigten;
  • 25.000 EUR für Unternehmen mit 11 bis 50 Beschäftigten;

Voraussetzungen:

  • mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März sind weggefallen
  • die Umsätze sind um mindestens 50 Prozent eingebrochen
  • der Umsatz wurde durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschränkt
  • es gibt massive Finanzierungsengpässe

Der Antrag ist online unter www.wirtschaft.nrw/corona möglich.

INSOLVENZRECHT
Bis zum 30.09.2020 wird die dreiwöchige Insolvenzantragspflicht ausgesetzt, damit Unternehmen nicht infolge längerer Bearbeitungs- und Auszahlungsdauer bei Hilfsprogrammen insolvent werden.

STUNDUNG VON STEUERN UND SOZIALBEITRÄGEN
Die Beantragung von Steuerstundungen sowie Herabsetzung von Vorauszahlungen ist unkompliziert möglich; Antragsformulare gibt es unter hier.
Auch Sozialversicherungsbeiträge können gestundet werden. Dafür kann man sich an die entsprechende Krankenkasse bzw. den Sozialversicherungsträger wenden.

GRUNDSICHERUNG FÜR SELBSTSTÄNDIGE
Selbstständige, die ihren Lebensunterhalt (inkl. Mietkosten) nicht mehr bestreiten können, erhalten leichteren Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II); eine ausführliche Vermögensprüfung wird vorübergehend nicht mehr vorgenommen. Hier der Antrag.

SOFORTHILFE FÜR FREISCHAFFENDE KÜNSTLERINNEN UND KÜNSTLER
Es gibt eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro, falls Künstlerinnen und Künstler durch die Absage von Engagements in Schwierigkeiten geraten. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse.
https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus

KURZARBEITERGELD
Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu 12 Monaten für ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen; die Regelungen wurden auch auf Leiharbeitnehmer ausgeweitet. Hier der Antrag.

ERSTATTUNG VON PERSONALKOSTEN INFOLGE VON QUARANTÄNE-MASSNAHMEN
Sollte wegen des Corona-Virus für Beschäftigte eine Quarantäne angeordnet worden sein, können Arbeitgeber für Arbeitnehmer bzw. Selbstständige eine Entschädigung des Verdienstausfalls hier beantragen.

HILFSKREDITE FÜR SELBSTSTÄNDIGE, KMU UND GROSSUNTERNEHMEN über die KfW
Beantragung erfolgt über die eigene Hausbank. Infos hier.

LIQUIDITÄTSKREDITE über die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. EUR Kreditsumme) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. EUR Kreditsumme); die Mittel sind ebenfalls über die jeweilige Hausbank zu beantragen.

KOSTENFREIE MIETFAHRZEUGE
Krankenschwestern, Krankenpfleger und alle anderen Beschäftigten in Akutkrankenhäusern, in denen Corona-Patienten behandelt werden, können ab dem 1. April und vorerst bis zum 31. Mai 2020 kostenfrei Mietfahrzeuge erhalten.
Hier gibt es mehr Infos.