Die Corona-Pandemie hat mittlerweile Deutschland fest im Griff. In den vergangenen Tagen ist es zu nie da gewesenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens gekommen. Ich halte diese drastischen Maßnahmen für richtig, nur so lässt sich die Ausbreitung des Virus verlangsamen. Gleichzeitig geht es aber auch darum, die langfristigen Folgen für unsere Gesellschaft im Auge zu behalten. Ich will, dass es nach der Krise wieder ein normales Leben geben kann. Deswegen brauchen wir jetzt schnelle unbürokratische Hilfen gerade für kleine Betriebe, Selbständige und Freiberufler.

Die Eifel ist eine Tourismus-Region. Aus Telefonaten und Mails weiß ich, wie schwierig die Situation auch wirtschaftlich für viele ist. Durch die Schließung der Restaurants und Cafès kämpfen gerade Betroffene in der Gastronomie ums Überleben. Kurzarbeit gilt beispielsweise nicht für die vielen geringfügig Beschäftigten in diesem Bereich. Auch Liquiditätskredite müssen irgendwann zurückgezahlt werden und belasten die Betriebe übermäßig. Schnelle Soforthilfen sind also dringend nötig.

Durch die Haushaltsüberschüsse bei Bund und Land in den vergangenen Jahren steht ausreichend Geld zur Verfügung. Dies muss nun auch investiert werden. Vieles, was die Bundesregierung in Berlin mit ihrem Corona-Schutzschild auf den Weg gebracht hat, geht in die richtige Richtung. Auch die Landesregierung zieht langsam nach. Hier ein Überblick:

  • In Rekordtempo wurde bereits eine Regelung zum Kurzarbeitergeld getroffen. Hier gibt es Details von der Bundesagentur für Arbeit.
  • Insgesamt 600 Milliarden Euro soll der Rettungsschirm für Unternehmen von Finanziminister Olaf Scholz betragen – 400 Milliarden über Garantien und jeweils 100 Milliarden über Unternehmensbeteiligungen und Hilfskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW-Kredite zur Sicherung der Liquidität gelten auch für Freiberufler und Selbstständige. Sie können wahrscheinlich bei der Hausbank ab nächster Woche beantragt werden.
  • Zusätzlich gibt es die Möglichkeit Steuererleichterungen zu beantragen. Hierzu zählen zinslose Stundungen oder die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Antragsformulare gibt es bereits online.
  • Besonders wichtig: Die Bundesregierung plant auch direkte Hilfen für kleine Unternehmen und Selbstständige. Eine Einmalzahlung in Höhe von 9000 Euro für drei Monate sollen Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) bekommen. Bis zu 15.000 Euro sollen Firmen für drei Monate mit bis zu zehn Vollzeit-Beschäftigten erhalten. Der Vorschlag des Finanzministers soll am Montag im Kabinett beschlossen werden.
  • Die Landesregierung plant, die Bundesprogramme mit weiteren 25 Milliarden Euro zu ergänzen.
  • Freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten können eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro erhalten. Hier geht es zum Antragsformular.
  • Übrigens: Wer sich als Selbstständiger in Quarantäne begeben muss, hat Anrecht auf Verdienstausfall. Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Ansprechpartner ist hier der Landschaftsverband Rheinland.

Das sind viele wichtige Schritte. Mir ist wichtig, dass die Hilfsgelder auch wirklich vor Ort ankommen und nicht an unnötiger Bürokratie scheitern. Bei den Künstlerinnen und Künstlern ist die Auszahlung der Soforthilfe zum Beispiel an die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse gebunden – ein Hindernis, das nicht unbedingt sein müsste. Ich werde mich weiter für eine möglichst einfache Umsetzung stark machen.

Und denken wir auch an Therapeutinnen und Therapeuten und ihre Praxen. Es gibt in NRW noch keine Verfügung, die die Schließung anordnet. Das Infektionsrisiko ist aber zum Beispiel in der Physio- oder Ergotherapie sehr hoch und viele Patientinnen und Patienten bleiben Zuhause. Das führt zu Einnahme-Verlusten, für die es derzeit keine Entschädigungen gibt. Hier braucht es zeitnah Klarheit für die Betroffenen.

Wir sollten auch bei uns vor Ort im Kreis Euskirchen schauen, wie wir unseren Unternehmen und Selbstständigen helfen können. Die Kommunen können  eine unbürokratische Stundung von Gewerbesteuerzahlungen vornehmen und damit zumindest den Liquiditätsdruck reduzieren. Bei fälligen Mieten für Räumlichkeiten, die aufgrund der derzeitigen Situation nicht genutzt werden können, müssen wir Hilfsmöglichkeiten finden. Die Kreis-Wirtschaftsförderung hat eine Beratungs-Hotline geschaltet (Tel. 02251-15680). Das ist eine wichtige Anlaufstelle für die Betroffenen. Daneben braucht es aber auch die politische Entschlossenheit, unsere kleinen Betriebe und unsere Selbstständigen vor Ort nicht allein zu lassen.